FAQs
Sie haben Fragen über unsere Leistungen als Hausverwalter oder Makler?
Fragen zur Hausverwaltung?
Hier die Antworten.
Wir übernehmen die gesamte organisatorische, rechtliche und technische Betreuung Ihrer Immobilie – von der Betriebskostenabrechnung über Eigentümerversammlungen bis hin zu Versicherungs- und Wartungsverträgen.
- Erstellung der Betriebskostenabrechnung
- Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen
- Abschluss und Verwaltung von Versicherungen
- Kommunikation mit Behörden und Dienstleistern
- Durchführung von Eigentümerversammlungen
Maßnahmen, die über die ordentliche Verwaltung hinausgehen (z. B. größere Investitionen), müssen von der Mehrheit der Miteigentümer beschlossen werden (§24 Abs. 4 WEG 2002).
- Regelmäßige Objektkontrollen
- Einholung von Angeboten regionaler Handwerker
- Ausschreibung bei größeren Maßnahmen
- Rücksprache mit Beirat oder Eigentümerversammlung
- Überwachung, Rechnungsprüfung und Dokumentation
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist jederzeit für Sie erreichbar – telefonisch, per E-Mail oder vor Ort. Wir legen großen Wert auf transparente Kommunikation und individuelle Betreuung.
Wir betreuen Wohnungseigentumsanlagen (WEG), Mietshäuser und Gewerbeobjekte im Raum Vöcklabruck und Attersee.
Maßnahmen, die über die ordentliche Verwaltung hinausgehen (z. B. größere Investitionen), müssen von der Mehrheit der Miteigentümer beschlossen werden (§24 Abs. 4 WEG 2002)
- Regelmäßige Objektkontrollen
- Angebote & Kostenvoranschläge regionaler Handwerker
- Ausschreibung bei größeren Maßnahmen
- Rücksprache mit Beirat oder Eigentümerversammlung
- Überwachung, Rechnungsprüfung, Dokumentation
Ja, wir koordinieren Sanierungen, holen Angebote ein und begleiten die Umsetzung in enger Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft.
Im Normalfall alle zwei Jahre, bei Bedarf öfter – persönlich im Raum Vöcklabruck, Attersee und Umgebung oder auf Wunsch auch online.
Fragen zu Dienstleistungen als Makler?
Hier die Antworten.
Wir vermitteln Wohnimmobilien (Häuser, Wohnungen), Grundstücke sowie Gewerbeobjekte im Bezirk Vöcklabruck und rund um den Attersee.
Nach einem Erstgespräch übernehmen wir die Bewertung, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlungen und die Vorbereitung des Kaufvertrags – alles aus einer Hand.
Unsere Maklerprovision richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und wird transparent im Vorfeld kommuniziert.
Wir nutzen professionelle Fotos, Online-Portale, Social Media, unser riesiges Netzwerk und auf Wunsch auch diskrete Vermarktung.
Nein, wir übernehmen die komplette Organisation und Durchführung der Besichtigungen für Sie.
Ja, wir bieten unverbindliche Marktwertschätzungen an – ideal zur Orientierung.
Die Provision wird nur dann fällig, wenn es durch unsere Tätigkeit zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss kommt (z. B. Kauf- oder Mietvertrag). Vorher entstehen Ihnen keine Kosten.
- Beim Immobilienkauf: Käufer und Verkäufer sind beide provisionspflichtig, wenn der Makler für beide tätig ist (Doppelmaklertätigkeit). Üblich: Käufer zahlt 3 % des Kaufpreises + 20 % USt, Verkäufer ebenfalls 3 % + 20 % USt. Die Provision muss vertraglich vereinbart und offengelegt sein.
- Bei Vermietung: Seit der Maklergesetz-Novelle 2023 zahlt nur der Vermieter die Provision, wenn er den Makler beauftragt. Mieter zahlen nur, wenn sie den Makler selbst beauftragen (z. B. Suchauftrag).
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Grundbuchseintragungsgebühr: 1,1 %
- Maklerprovision: 3 % + 20 % USt
- Notar- oder Rechtsanwaltskosten: ca. 1–2 % des Kaufpreises
- Finanzierungskosten (Bank): variabel
- Verkauf & Vermietung von Wohnungen, Häusern, Grundstücken & Gewerbeimmobilien
- Marktwertschätzung / Bewertung
- Professionelle Vermarktung (Exposés, Fotos, Online-Portale, regionale Netzwerke)
- Organisation & Durchführung von Besichtigungen
- Bonitätsprüfung von Interessenten
- Vertragsabwicklung in Zusammenarbeit mit Notar oder Anwalt
- Übergabe & Protokollierung