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Lockerungen Finanzierung

Entspannung am Immobilien-Markt – Gremium für Lockerung der Kreditvergabe

Im Herbst 2022 ist bekanntlich das sogenannte KIM-V (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) in Kraft getreten. Dies bedeutete eine gravierende Verschärfung für die Vergabe von Immobilienkrediten. Nicht nur die Vergaberichtlinien, sondern auch die erneute Erhöhung des Leitzinses (aktuell 3,5%) bedeuten eine erhebliche Erschwerung für Immobiliensuchende.

Statt 2,5 Milliarden Euro vor rund einem Jahr, werden derzeit nur rund 1 Milliarde Euro monatlich für Immobilienfinanzierungen vergeben. Das entspricht auch im Kreditvolumen einem Rückgang von 60 Prozent”, berichtet Finanzierungsexperte Andreas Ederer vom Vergleichsportal durchblicker. Die weiter steigenden Zinsen sowie die anhaltende Teuerung werden auch 2023 für deutlich weniger Kreditabschlüsse sorgen. Bei den Banken rechnet man laut Ederer neuerlich mit einem Rückgang von zumindest 25 bis 40 Prozent.

Eine Änderung ist in Sicht

Doch ab 1. April sollen einige der Vergabe Richtlinien geändert bzw. wieder gelockert werden. Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG)* will nicht allzu weit von zuletzt verschärften Vergaberegeln für Immobilienkredite abrücken, empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) aber, die derzeitige Verordnung anzupassen. Dabei geht es um zwei Lockerungen bzw. Ausnahmen von gültigen Regelungen bei Zwischenfinanzierungen sowie Vorfinanzierungen und Seniorinnen und Senioren sollen ab Mai leichter zu Krediten kommen.

Immobilien sollen wieder zur Gänze angerechnet werden

Bestehende Immobilien sollen aus Sicht von Banken, Bau- und Immobilienwirtschaft wieder zur Gänze angerechnet werden können. Womöglich könnte man sich bei einer etwaigen Lockerung der verschärften Regeln darauf einigen, das ein Anteil einer bestehenden Immobilie angerechnet wird. „Da ein Verkauf einer Immobilie vielfach mehrere Monate in Anspruch nimmt, ist es kaum möglich, seine aktuelle Wunschimmobilie zu erwerben, da diese in der Regel dann nicht mehr am Markt ist. Die Familie wäre also gezwungen vorübergehend eine Wohnung als Zwischenlösung anzumieten, was nur unnötige Kosten und Aufwand produziert.“, argumentierte Arno Wimmer, Berufsgruppensprecher der Immobilienmakler im WKÖ-Fachverband, in einer Aussendung.

Lebenserwartung spielt bei Pensionisten und Pensionistinnen künftig keine Rolle mehr

Bereits im Frühjahr 2022 kündigten die Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und die Seniorenratspräsidentin Ingrid Korosec (ÖVP) gemeinsam mit Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) das Ende der Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe an. Formal handelt es sich um eine Novelle des Hypothekar- und Immobiliengesetzes, die festlegt, dass die Lebenserwartung künftig bei der Kreditvergabe keine Rolle mehr spielen soll. Es müsse das Prinzip gelten, dass Senioren einen Kredit erhalten, wenn gute Sicherheiten vorhanden sind. Dies bedeute, dass die Lebenserwartung kein Hindernis mehr sein könne, wenn die Summe abgedeckt sei. Klar sei, dass bei Versterben Sicherheiten wie Eigentumswohnung und Haus hoch genug sein müssten, um den Kredit abzudecken. 

In der nächsten Newsletter-Ausgabe:

  • Wegfall der Grunderwerbssteuer beim ersten Immobilienkauf

*) Information zum FMSG:

Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Österreichischen Nationalbank. Das FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.

Quelle: (APA-OTS)

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