Wegfall der KIM-Verordnung ab Juli 2025 – Neue Chancen für Immobilienkäufer

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Mit 30. Juni 2025 läuft die sogenannte KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) in Österreich aus – ein Schritt, der den heimischen Immobilien- und Kreditmarkt deutlich verändern wird.

Die seit August 2022 geltende Verordnung hatte das Ziel, eine Überhitzung des Wohnimmobilienmarkts zu verhindern, indem sie strenge Vorgaben für neue Kreditvergaben setzte.

Dazu zählten unter anderem eine maximale Beleihungsquote von 90 %, die Verpflichtung zu mindestens 20 % Eigenmitteln, eine monatliche Kreditbelastung von höchstens 40 % des Haushaltseinkommens sowie eine maximale Laufzeit von 35 Jahren.

Für viele potenzielle Käuferinnen und Käufer – insbesondere junge Menschen oder Familien mit mittlerem Einkommen – bedeuteten diese strengen Regelungen eine große Hürde bei der Finanzierung ihres Eigenheims.

In den letzten Monaten mehren sich jedoch die Stimmen, die eine Lockerung oder gar Aufhebung der KIM-Vorgaben forderten.

Nun hat das österreichische Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) entschieden, die KIM-Verordnung nicht zu verlängern.

Die Entscheidung basiert auf einer Entspannung der wirtschaftlichen Gesamtlage, einer verbesserten Kapitalausstattung der Banken und rückläufigen Ausfallraten bei Wohnbaukrediten.

Was bedeutet das konkret für Immobilieninteressierte ab dem 1. Juli 2025?

Zunächst entfällt die gesetzliche Pflicht zur Einhaltung der strengen Kreditvergaberegeln.

Banken können wieder eigenverantwortlich Finanzierungen prüfen und vergeben. Damit entsteht mehr Flexibilität bei Laufzeiten, Ratenhöhen und Eigenmittelanforderungen.

Vor allem Menschen mit solider, aber unregelmäßiger Einkommensstruktur – etwa Selbstständige oder Jungfamilien – erhalten dadurch neue Chancen, ein Eigenheim zu finanzieren.

Allerdings bedeutet der Wegfall der KIM-Verordnung nicht, dass künftig ohne Kontrolle Kredite vergeben werden.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Österreichische Nationalbank (OeNB) behalten die Entwicklungen am Kreditmarkt genau im Auge.

Es ist davon auszugehen, dass weiterhin auf freiwilliger Basis empfohlene Mindeststandards beibehalten oder neue kapitalbezogene Regeln entwickelt werden. B

anken werden daher auch weiterhin Bonität, Haushaltsbudget und Rückzahlungsfähigkeit ihrer Kundinnen und Kunden sorgfältig prüfen.

Für den Immobilienmarkt könnte das Ende der KIM-Verordnung ein Signal der Aufbruchsstimmung sein. Die in den letzten zwei Jahren teils stagnierende Nachfrage könnte wieder anziehen.

Gleichzeitig wird damit gerechnet, dass Immobilienpreise tendenziell wieder steigen könnten, da mehr Menschen Zugang zu Krediten erhalten.

Es ist also ein guter Zeitpunkt, sich frühzeitig über mögliche Finanzierungen zu informieren und noch von aktuellen Preisen zu profitieren, bevor sich der Markt wieder stärker belebt.

Diese Entwicklung eröffnet uns als Immobilienbüro die Möglichkeit, noch besser auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen und Sie gezielt zu unterstützen.

Ob Kauf, Finanzierung oder Bewertung – wir stehen Ihnen mit Know-how, regionaler Marktkenntnis und einem Netzwerk an Finanzierungsexperten zur Seite.

Gemeinsam finden wir für Sie die passende Lösung auf dem Weg zu Ihrer Wunschimmobilie.

Sollten Sie Fragen zur Finanzierung oder zu geplanten Immobilienprojekten haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Wir begleiten Sie kompetent durch alle Phasen Ihres Immobilienvorhabens – ab Juli 2025 mit neuen Möglichkeiten, aber gewohnt starker Beratung.

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