Das WEG 2022 bringt wichtige Novellierungen, die nicht nur für Wohnungseigentümer, Mieter, Vermieter und Hausverwalter interessant sind.
Im Überblick:
Änderung der Zustimmungsmodalitäten bei privilegierungswürdigen Maßnahmen wie
- Photovoltaikanlagen
- Vorrichtungen zum Langsamladen für Elektrofahrzeuge
- Anbringen von Beschattungsvorrichtungen
- behindertengerechte Ausgestaltung der Wohnung
- Einbau von einbruchsicheren Türen
- thermische Sanierung
durch Erleichterungen bei der Willensbildung (wichtig ist: die Kosten trägt immer derjenige der eine Änderung beehrt, die Änderung darf keine „schutzwürdigen“ Interessen anderer Wohnungseigentümer beeinträchtigen.)
Erleichtert werden durch die Novellierung weiters:
- Die Möglichkeit zur Teilnahme an Eigentümerversammlungen per Videokonferenz
- Die Auskunftspflicht des Verwalters
- Herabsetzung des Verwalterhonorars bei grober Pflichtverletzung der HV
- Änderung der Mindestdotierung der Rücklage
Den ganzen Text der Regierungsvorlage finden Sie unter:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01174/fname_1011939.pdf
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