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Änderungen im Wohnungseigentum

Das WEG 2022 bringt wichtige Novellierungen, die nicht nur für Wohnungseigentümer, Mieter, Vermieter und Hausverwalter interessant sind.

Im Überblick:

Änderung der Zustimmungsmodalitäten bei privilegierungswürdigen Maßnahmen wie

  • Photovoltaikanlagen
  • Vorrichtungen zum Langsamladen für Elektrofahrzeuge
  • Anbringen von Beschattungsvorrichtungen
  • behindertengerechte Ausgestaltung der Wohnung
  • Einbau von einbruchsicheren Türen
  • thermische Sanierung

durch Erleichterungen bei der Willensbildung (wichtig ist: die Kosten trägt immer derjenige der eine Änderung beehrt, die Änderung darf keine „schutzwürdigen“ Interessen anderer Wohnungseigentümer beeinträchtigen.)

Erleichtert werden durch die Novellierung weiters:

  • Die Möglichkeit zur Teilnahme an Eigentümerversammlungen per Videokonferenz
  • Die Auskunftspflicht des Verwalters
  • Herabsetzung des Verwalterhonorars bei grober Pflichtverletzung der HV
  • Änderung der Mindestdotierung der Rücklage

Den ganzen Text der Regierungsvorlage finden Sie unter:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01174/fname_1011939.pdf

Bilder © pixabay.com

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