Signitas-Logo-Dark

Bestel­ler­prinzip

2023 kommt das Bestel­ler­prinzip: „Wer bestellt, der bezahlt!“

Copyright ©pixabay

„Wer bestellt, der bezahlt“, so lässt sich das Bestellerprinzip zusammenfassen. In Österreich wird das Bestellerprinzip ab 1. Juli 2023 im Bereich der Vermietung gelten. Was sagt das Gesetz in aller Kürze aus: Wer einen Makler beauftragt, bezahlt ihn auch. Egal, ob es sich um den Vermieter oder den potenziellen Mieter handelt.

Welche Änderungen bringt das Bestellerprinzip mit sich?

In Österreich ist die Höhe der Maklerprovision in der Immobilienverordnung detailliert geregelt. Makler treten hierbei sehr oft als Doppelmakler auf, das bedeutet, im Auftrag von Mieter und Vermieter. Gemäß dieser Regelung sollte die Vermittlungsprovision von beiden Seiten getragen werden. Das ist jedoch nicht immer so. In den meisten Fällen wird der Makler vom Vermieter beauftragt und die Provision an den Mieter weitergegeben. Diese beträgt per Gesetz zwei Bruttomonatsmieten inklusive Umsatzsteuer. Ab Mitte 2023 gestaltet sich die Situation nun anders: In Zukunft zahlt der Auftraggeber (Vermieter), also eben der, der den Immobilienmakler beauftragt hat, die Provision. Das heißt aber auch im Umkehrschluss: Sollte der Mieter einen Immobilienmakler der Wohnungssuche beauftragen, haben sie im Erfolgsfall die Maklerprovision zu tragen.

Achtung: Der Kauf und Verkauf von Immobilien ist vom Bestellerprinzip in Österreich ausgeschlossen! Die Neuregelung zum Bestellerprinzip betrifft nur Mietobjekte zum Wohnzweck. Genauso nur Wohnimmobilien!

Auswirkungen für den Immobilienmarkt

Das Bestellerprinzip wird oft als Maßnahme für leistbares Wohnen angeführt, allerdings zeigen Zahlen aus Deutschland – wo es bereits vor Jahren eingeführt wurde – ein anderes Bild. Nach der Analyse deutscher Marktberichte befürchtet die WKO durch die Einführung des Bestellerprinzips in Österreich den Rückgang des Immobilienangebots um 30 bis 40 Prozent. Die Folgen: Der Markt wird intransparenter und Wohnungssuchende werden in Zukunft wesentlich mehr Zeit und Geld aufwenden müssen, um eine passende Bleibe zu finden, da das sichtbare Angebot signifikant schrumpfen wird. Ergänzend müssten sich Mieter in spe rechtliche und fachliche Unterstützung extern einkaufen, wenn sie als Laien einem professionellen Vermieter gegenüberstehen. Das verursacht zusätzliche und unnötige Kosten.

Der Obmann des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Ing. Gerald Gollenz warnt: „Mit der Einführung des Bestellerprinzips können Immobilienmakler ihre umfassende Informations- und Aufklärungsverpflichtung gegenüber den Mietinteressenten nicht mehr erfüllen. Der potenzielle Mieter ist dem Markt somit schutzlos ausgeliefert“.

Bislang konnte der Mieter damit rechnen, dass er für die Anmietung einer Wohnung inklusive der Informations- und Aufklärungspflichten des Immobilienmaklers bei einem Drei-Jahres-Vertrag eine Monatsmiete als Provision bezahlen muss. In Zukunft kann es ihm passieren, dass der Vermietungsaufwand in die Miete eingepreist wird und er über den Zeitraum monatlich eine höhere Summe bezahlt.“ Der Fachverbandsobmann resümierte: „Bei näherer Betrachtung stellt sich das Bestellerprinzip zwangsläufig als unbrauchbare Mogelpackung für die Mieter heraus, die am Ende des Tages erheblichen Mehraufwand bei der Immobiliensuche haben werden und einer Fülle an Unsicherheiten sowie Gefahren gegenüberstehen.“

Auswirkungen für Mieter

Für die Mieter bedeutet das Bestellerprinzip eine scheinbare finanzielle Entlastung bei der Wohnungssuche. In Zukunft sind vom Mieter nur noch die Kautionskosten zu tragen. Dadurch wird aber auch die Auswahl an Wohnungen im Netz kleiner, da Immobilien vermutlich vermehrt auf privatem Wege vermittelt werden. Zudem kann es passieren das der Vermieter den zukünftigen Vermietungsaufwand einfach in die monatliche Miete einpreist.

Auswirkungen für Vermieter

Auf den ersten Blick ist die neue Regelung für die Vermieter ein großer Nachteil, da sie in den meisten Fällen die Erstauftraggeber des Maklers sind, und somit im Regelfall die Kosten zu tragen haben. Eine Alternative wäre, die Immobilien selbst zu vermitteln, was jedoch vermehrte Risiken und einen deutlich erhöhten Aufwand mit sich bringt. Denn Immobilienmakler sind nicht nur für Besichtigungen zuständig, sondern sie übernehmen im Vorfeld auch das Inserieren der Immobilie, setzen Mietverträge auf und treffen eine Vorauswahl. Tätigkeiten, die dann der Vermieter selbst erledigen müsste, was einen hohen Zeitaufwand mit sich bringen würde.

s-shape-transparent