Der Energieausweis oder „Ausweis über die Gesamt-energieeffizienz“ ist der den jeweils anwendbaren, der Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden („EU Gebäude-Richtlinie“) dienenden bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften entsprechende Ausweis, der die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes angibt. Auf Seite 1 des Energieausweises sind vier Faktoren, nämlich spezifischer Heizwärmebedarf, Primärenergie-bedarf, Kohlendioxidemissionen und Gesamtenergie-Effizienz-Faktor in einer nach Effizienzklassen gegliederten Skala anzugeben. Die Skala reicht jeweils von Klasse A++ (bester Wert) bis Klasse G (schlechtester Wert). Auf Seite 2 sind detaillierte Ergebnisdaten festzuhalten, weiters sind der Aussteller des Energieausweises, der Tag der Ausstellung und das sich daraus ergebende Ende des Gültigkeitszeitraums (maximal 10 Jahre) auszuweisen. Bei Neubauten muss ein Energieausweis erstellt werden, sofern dafür in den Bauordnungen keine speziellen Ausnahmen normiert sind. Im Verkaufs– und Vermietungs- bzw. Verpachtungsfall muss auch für bestehende Gebäude ein Energieausweis ausgestellt werden.